„Archivalienschutz“ und „Archivpflege“ von privatem Archivgut – ein erster Überblick aus verschiedenen Blickwinkeln.
Nicht-behördliches Schriftgut, „private“ Schriftennachlässe von Einzelpersonen und Familien und speziell die hier meist enthaltenen „Ego-Dokumente“ – Memoiren, Tagebücher und Privatkorrespondenzen – erfreuen sich in der historischen Forschung traditionell großer Beliebtheit. Privates Schriftgut ist leichter zu benützen als eine komplexe Behördenregistratur, und es bietet fast immer, was den spröden Amtsakten zu fehlen scheint: Hintergrundinformationen in ungeschminkter und lebendiger, weil subjektiver Darstellung. Gerade diese komplementären Quellen privaten Ursprungs erlauben dem Historiker den „Blick hinter die Kulissen“.
Österreichs Archive und verwandte Institutionen verwahren eine große Zahl von individuellen Schriftennachlässen und (adeligen) Familienarchiven; wertvolles Material befindet sich weiterhin in Privatbesitz. Eine Übersicht besteht nicht, ein Manko, das die Forschung akut behindert.
Der vorliegende Band versucht erstmals, über Einzelbeiträge der verwahrenden Institutionen einen mosaikartigen Überblick über latente Schätze zu bieten, und bezieht dabei auch die übrigen „Nachfolgestaaten“ der Österreichisch-Ungarischen Monarchie ein.
„Archivalienschutz“ und „Archivpflege“ sind berufen, sich des in nicht-öffentlicher Verwahrung befindlichen privaten Archivguts anzunehmen. In Österreich ist auf diesem Sektor, wie der einleitende historische Rückblick deutlich macht, nach einem sehr bemerkenswerten Höhenflug in den 1930er Jahren nur wenig geschehen. Die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schriftdenkmalschutz in Österreich skizziert ein juristischer Beitrag; der Blick in das Ausland – konkret nach Bayern, Frankreich und Großbritannien – zeigt, was aktive Archivpflege auf dieser Grundlage sowohl für die Forschung als auch für private Archivbesitzer zu leisten vermag.