Auf Grund der Sonderautonomie ist in Südtirol die deutsche Sprache mit der italienischen Sprache gleichgestellt. Die deutsche Sprache kann im Verkehr mit den Behörden und bei den öffentlichen Dienstleistungen gleichrangig mit dem Italienischen gebraucht werden. Das Recht auf den Gebrauch der Sprache gehört zu den grundlegenden Rechten und ist bei Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen als unerlässlich anzusehen, als wesentlicher Teil der Dienstleistung selber, ohne dessen Gewährleistung diese gar nicht in Anspruch genommen werden kann.
In diesem Buch wird eine wissenschaftliche Untersuchung über die Theorie und die Rechtsprechung zu den öffentlichen Dienstleistungen präsentiert. Der Praxisbezug wird durch die Behandlung konkreter Fälle aus dem Alltag – die Gebührenabrechnungen im mobilen Telefonmarkt oder die Etikettierung und die Beipackzettel der Medikamente – hergestellt. Es gelingt der Nachweis, dass infolge der Liberalisierung und der Privatisierung im Energie- und im Kommunikationssektor der Gebrauch der deutschen Sprache im Verkehr zwischen Anbietern und Kunden weiterhin aufrecht erhalten bleibt. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat die deutsche Sprache in Südtirol an Bedeutung gewonnen. Die vorgesehenen Schutzmechanismen für den Rechtsschutz, einschließlich der Beschwerdestelle bei der Landesverwaltung, werden aufgezeigt und erstmalig wird das Dreiecksmodell beschrieben, das die Ausdehnung des bereitgestellten Schutzmechanismus auf alle Fälle bewirkt.
Die Autorin:
Ruth Margit Volgger, Dr., promovierte Juristin mit Rechtsanwaltsprüfung, Master in Verwaltungsrecht bei der Scuola Superiore di Amministrazione Pubblica e degli Enti Locali in Rom, Zuständige für Rechtsangelegenheiten beim Präsidium der Südtiroler Landesverwaltung, langjährige Lehrtätigkeit aus dem Verwaltungsrecht bei den öffentlichen Körperschaften in Südtirol, Prüfungskommissarin bei öffentlichen Wettbewerben.