Das öffentliche Baurecht ist leider eine häufigen Wandlungen unterworfene Rechtsmaterie.
Seit Erscheinen des Grundwerkes „Tiroler Baurecht“ haben mehrfache Änderungen in den Rechtsvorschriften teils völlig neue Regelungen mit sich gebracht. Diese aufzuarbeiten und damit das Grundwerk auf den aktuellen Stand per 1.1.2006 zu bringen ist das Ziel der vorliegenden Aktualisierung.
Vielfach ergibt sich aus der Rechtsprechung, wie einzelne Bestimmungen der TBO 2001 zu verstehen sind. Den Bedürfnissen der Praxis folgend, wurde daher neben den geänderten Gesetzesbestimmungen und den jeweils dazugehörigen erläuternden Bemerkungen in einem eigenen Abschnitt auch die zwischen dem 1.1.2003 und dem 31.12.2005 veröffentlichte höchstgerichtliche Judikatur eingearbeitet.