Kinder werden mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht mehr als Schutzobjekt, sondern als kompetente Akteure mit eigenen Rechten gesehen. Die Konvention ist auch im Bildungssystem zu berücksichtigen, auch wenn die Schule die Antinomie zwischen Freiwilligkeit – eine wichtige Bedingung der Partizipation – und Zwang (Schulpflicht) nicht auflösen kann.
Besonders interessant wird der Einbezug der Lernenden in die Weiterentwicklung der Schule. Die Partizipation soll Teil des Schullebens und nicht nur punktuell „inszeniert“ werden, wie es Lernende häufig erleben. In diesem Heft geht es um die Frage: Was braucht es, damit konstruktive Möglichkeiten und Wege der Partizipation von Schülerinnen und Schülern entstehen?