Anfang der 1990er Jahre tauchte mit Stalking („obsessive Verfolgung und Belästigung“) eine neue Kategorie interpersonaler Übergriffe in die Scheinwerfer der öffentlichen Aufmerksamkeit. Seit Juli 2006 findet sich Stalking sub titulo „Beharrliche Verfolgung“ auch als Strafbestimmung im österreichischen Strafgesetzbuch wieder. Die Handhabung des neuen Gesetzes erweist sich in der Praxis als schwierig. Gespeist aus diesen Handhabungsproblemen und einem in Österreich eklatanten Defizit an viktimologischer Forschung macht es sich die vorliegende Untersuchung zum Ziel, die Ausprägung des Tatgeschehens und dessen Verarbeitung durch das Kriminaljustizsystem aus der Perspektive der Geschädigten zu analysieren. Es werden die Ergebnisse einer in Oberösterreich durchgeführten Opferbefragung vorgestellt. Im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei die an das Strafrecht gerichteten Erwartungen von Stalking-Opfern und deren Beurteilung des vorhandenen rechtlichen Reaktionsinstrumentariums. Gemessen am Erfahrungshorizont der persönlich von solchen Übergriffen betroffenen Personen wird evaluiert, in welchem Maße die gegenwärtige Gesetzeslage und Rechtspraxis den
Bedürfnissen der Opfer Rechnung tragen und in welchen Bereichen ein Nachjustierungsbedarf zu erkennen ist.