Teils über 50 Jahre herrschten in Tirol bäuerliche Agrargemeinschaften über das Gemeindegut – sprich – das Grundeigentum der betroffenen Gemeinden. Um die Macht der Bauern in Folge der sich ändernden Gesellschaftsverhältnisse zu erhalten, hatte die Agrarbehörde des Landes Tirol ab 1950 mittels Bescheid Grund und Boden der 176 betroffenen Gemeinden auf insgesamt 399 Agrargemeinschaften übertragen. 2.104,73 Quadratkilometer – eine Fläche größer als Osttirol – wurden damit dem Einflussbereich der Gemeinden entzogen. Für die Übertragungen fehlte jede Rechtsgrundlage. Widerrechtlich bereicherten sich die Mitgliederfamilien dieser Agrargemeinschaften über Jahrzehnte am Gemeindegut, ihre demokratisch nicht legitimierte Machtfülle stellte die Gemeinderäte in den Schatten und erst ab dem Jahr 2005 wurde der dahinterliegende Skandal öffentlich ruchbar. Die politische wie rechtliche Auseinandersetzung gipfelte im Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis zur Causa Mieders im Juni 2008. Dabei stellte das Höchstgericht fest, dass das Gemeindegut nie beseitigt wurde und den Gemeinden alle Einkünfte aus dem Gemeindegut zustehen und immer zugestanden haben, die nichts mit der Holz- und Weidenutzung zu tun haben. Der Kampf, der seither geführt wird, geht dem Land ans Eingemachte und stellt das traditionelle Tiroler Selbstverständnis auf den Kopf.